Dokumente für Bauarbeiten auf Mallorca

Möchten Sie Ihre Immobilie auf Mallorca umbauen, renovieren, sanieren oder neu bauen, gibt es zwei Arten von Baugenehmigungen auf Mallorca. Es wird grundsätzlich zwischen der „obra menor“, also der kleinen Baugenehmigung und der „obra mayor“, der großen Baugenehmigung, auf Mallorca unterschieden.
In beiden Fällen werden die Baugenehmigungen im Rathaus der zuständigen Gemeinde beantragt. Die Bearbeitungsdauer für die Obra Mayor ist abhängig von dem örtlichen Bauordnungsamt und bei ländlichen Immobilien wie Fincas vom positiven Bescheid der Landesbehörde.
Mit kleineren Arbeiten an Ihrer Immobilie auf Mallorca, können Sie in der Regel loslegen, sobald die Zahlung der Bearbeitungsgebühr und der Bausteuer erfolgt ist. Im Optimalfall arbeiten Sie mit einem Architekten zusammen, der gut vernetzt ist und für den der Gang zur Gemeinde Routine ist.
Folgend führen wir Ihnen wissenswertes zu beiden Baugenehmigungen auf Mallorca auf:
Obra Menor auf Mallorca
Die „Obra Menor“ ist eine Genehmigung zur Durchführung von kleineren bzw. geringfügigen Arbeiten an Immobilien auf Mallorca. Als geringfügige Arbeiten werden kleinere Reparaturen bis zu Installationen von technischen Gerätschaften bezeichnet. Hinzu kommen weitere kleinere Arbeiten wie bspw. das Austauschen von Türen und Fenstern oder die Anpassung zur Barrierefreiheit.
Obra Mayor auf Mallorca
Die „Obra Mayor“ ist eine Baugenehmigung zur Durchführung von größeren Arbeiten an Immobilien. Darunter zählen im Allgemeinen:
- Neubauten
- Um- oder Anbauten durch welche die Struktur des Gebäudes verändert wird
- Arbeiten im Zusammenhang mit dem Brandschutz
- Größere Sanierungsarbeiten
- Abriss oder Teilabriss einer Immobilie
- Dach- und Poolbau
Wichtig ist für Sie zu wissen, dass es zu hohen Sanktionen kommen kann, sollten Sie die Baugenehmigungen bei der zuständigen Gemeinde nicht einholen.