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Immobilien Preisverhandlungen auf Mallorca

Den Startschuss für die Preisverhandlungen für eine Immobilie auf Mallorca geben Sie als Kaufinteressent mit der Abgabe eines Kaufangebots. Den für die Immobilie veranschlagten Preis, den Sie in der Anzeige, im Internet oder auch vom Immobilienmakler direkt erhalten haben, versteht sich immer als Angebotspreis.

Der letztendliche Kaufpreis hängt ganz von den Verhandlungsgeschicken des Kaufinteressenten und/oder des Immobilienmaklers ab.  

Sollten Sie mit einem Immobilienmakler zusammenarbeiten, stimmen Sie sich eng ab, mit welchem Startangebot man die Verhandlungen in die Wege leitet. Oftmals verfügen die Immobilienmakler bei der entsprechenden Immobilie über wichtiges Hintergrundwissen bezüglich des Verkäufers, so dass man mit einer geschickten Vorgehensweise rasch zu einer Einigung kommt, die im Sinne aller beteiligten Parteien ist. Da jeder einzelne Kaufpreis einer Immobilie ein Einzelfall ist, ist es schwierig an der Stelle Faustformeln oder Patentrezepte zu definieren. Grundsätzlich sollte man als Kaufinteressent allerdings bei der Abgabe eines Kaufangebotes darauf achten, dass man ein realistisches Angebot abgibt.

Sollte man mit der gegenteiligen Taktik herangehen, einen besonders preisaggressives Angebot abzugeben, läuft man Gefahr dass der Verkäufer verärgert und/oder gekränkt ablehnt und im schlimmsten Fall die Verhandlungen komplett abbricht. Oftmals hört man in den Kreisen der Immobilienmakler, dass als grobe Faustformel das Angebot nicht mehr als 10% unter dem Angebotspreis liegen sollte. Dies mag in vielen Fällen zutreffen, doch wie bereits erwähnt, ist jeder Verkaufsprozess ein Einzelfall.

Je nachdem, auf was für einen Verkäufer Sie treffen, kann es auch vorkommen dass ein Angebotspreis nicht verhandelbar ist oder auch im Gegenteil man zu deutlichen Preisnachlässen bereit ist. Informieren Sie sich deshalb vorab so gut wie möglich über den Eigentümer/Verkäufer. Interessante Aspekte sind hierbei seine grundsätzliche Situation und seine Gründe, sowie die Dringlichkeit für den Verkauf dieser Immobilie. 

Der Mallorca Compass Immobilien Guide empfiehlt Ihnen, Kaufangebote möglichst schriftlich zu formulieren. Dies bekräftigt die Seriosität Ihres Angebots und lässt von Anfang an keinen Spielraum für Missverständnisse. Sobald Sie Ihr Startangebot abgegeben haben, ist die Verkäuferseite am Zug.

Es kann durchaus vorkommen, dass der Verkäufer der Immobilie Ihr erstes Angebot annimmt. Doch in der Regel laufen Preisverhandlungen für Immobilien auf Mallorca mit mehreren Angeboten und Gegenangeboten ab. Im Streben nach dem für ihn bestmöglichen Verkaufspreis, wird der Verkäufer sehr wahrscheinlich ein etwas höheres Gegenangebot machen.

Auch hier ist wieder ihr Verhandlungsgeschick und Fingerspitzengefühl gefragt. Sollte Ihnen dieses Gegenangebot noch immer zu hoch erscheinen, können Sie durchaus ein weiteres Gegenangebot machen. Im Interesse aller, sollte man bei diesem aber schon möglichst nah aneinander liegen. 

Der hier beschriebene Verhandlungsprozess erscheint einfach und reibungslos, doch kann dieser zum Teil zermürbend und recht intensiv sein. Gerade wenn man nach mehreren Angeboten und Gegenangeboten noch immer ein kleines Stück auseinander liegt, wird es zum Teil zu einem Verkaufskrimi.

Sollte an dem Verhandlungstisch auch ein Immobilienmakler sitzen, hat dieser abgesehen von seinem Verhandlungsgeschick für die  Einigung in der letzten Instanz auch den Joker in der Hand, bei der im Kaufpreis enthaltenen Provision entgegenzukommen. Hiermit werden ab und an kleine Differenzbeträge zwischen den Angeboten und Gegenangeboten aufgefangen. Dies stellt zwar eher eine Ausnahme dar, kann aber in einem solchen Verhandlungsprozess für eine Immobilie auf Mallorca vorkommen.

Auch die Gegenangebote und insbesondere die Akzeptanz eines Angebotes sollte ebenfalls in schriftlicher Form erfolgen. Dies gibt allen Beteiligten eine Sicherheit und Verbindlichkeit. Bereits ein Teil der Verhandlung und auch der nächste Schritt im Verkaufsprozess ist die Frage der generellen Abwicklung und der Vertragsart. Hierzu mehr im folgenden Kapitel.

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