Nächste Schritte für die Immobilienanmietung

Sollten Sie auf der Suche nach einem Mietobjekt auf Mallorca erfolgreiche Besichtigungen hinter sich gebracht und sich für eine Immobilie entschieden haben, geht es über zum nächsten Schritt.
Anders als beim Kauf einer Immobilie, ist in der Regel beim Mietpreis deutlich weniger Flexibilität und Handlungsbereitschaft beim Eigentümer zu erwarten. Sie können es immer versuchen mit einem guten Angebot eine kleine Minderung herauszuholen, doch seien Sie sich auch dabei im Klaren, dass der Mietmarkt auf Mallorca recht frequentiert ist. Oftmals sind es die Vermieter die zwischen den potentiellen Mietern auswählen können.
Die Lage auf dem Markt für Mietobjekte auf Mallorca hat sich in den letzten Jahren deutlich zu Ungunsten eines Mieters entwickelt. Das heißt, dass man grundsätzlich auf Mallorca eher von einer Wohnraumknappheit im Mietsegment sprechen kann. Gute Objekte sind sehr begehrt und somit ist der Vermieter oftmals nicht in der Situation mit dem Mietpreis runter gehen zu müssen. Diese Situation bezieht sich insbesondere auf den Großraum von Palma de Mallorca und dem Südwesten der Insel.
In einer Hinsicht haben sie allerdings sehr häufig eine Möglichkeit beim Vermieter eine Reduzierung der Monatsmiete auszuhandeln: hierzu ist es sehr üblich auf Mallorca, dass man eine bestimmte Anzahl von Monatsmieten im Voraus zahlt. Sollten Sie den Vermieter eine solche Lösung anbieten, ist es durchaus wahrscheinlich dass es sich positiv auf ihren monatlich zu zahlen Mietpreis auswirkt. Bei sehr begehrten Objekten passiert es allerdings sogar häufig, dass dies eine Grundvoraussetzung seitens des Vermieters ist.
Sollten Sie sich nun mit dem Vermieter über den Mietpreis, eine eventuelle Vorauszahlung und auch der Mietkaution einig sein, geht es darum das Mietverhältnis vertraglich festzuhalten. Es kommt durchaus in Spanien und auch auf Mallorca vor, dass vielen Vermietern nur ein mündliche Vereinbarung reicht. Oft hat dies den Hintergrund, dass die Vermieter ihre Immobilie nicht offiziell vermieten, um damit die Versteuerung dieser Einkommen zu vermeiden. Bestehen Sie deshalb immer auf einen schriftlichen Mietvertrag, um diese illegalen Vorgehensweisen nicht zu unterstützen. Außerdem ist es für Sie immer von Vorteil, einen schriftlichen Mietvertrag vorliegen zu haben, um bei Streitfällen eine Rechtsgrundlage zu haben.
Sollte bei der Vermittlung des Mietobjektes eine Immobilienagentur mit involviert gewesen sein, oder sie auch einen Fachanwalt für Immobilienrecht an Ihrer Seite haben, sollte in der Regel die Vertragsform und der Inhalt in Ordnung sein. Ein guter Mietvertrag (in Spanisch “Contrato de Arrendamiento de Vivienda”) sollte zumindest die folgenden Punkte beinhalten:
- Name, Anschrift und Personalausweisnummer oder N.I.E. von Vermieter und Mieter
- Die betreffende Immobilie mit genauer Anschrift und der Kataster Referenznummer
- Startzeitpunkt und Dauer des Mietverhältnisses
- Kündigungsfristen seitens Mieter und Vermieter
- Die wichtigsten Rechte und Pflichten seitens Mieter & Vermieter laut des spanischen Mietgesetzes “Ley de Arrendamientos Urbanos” (LAU)
- Mietpreis und Fälligkeit
- Höhe der Kaution und Zahlungsweise
- Vereinbarung über die Zahlung der Nebenkosten wie Strom, Wasser, Internet, IBI, Müllgebühren, etc.
Dies sind die grundlegenden Punkte, die im Mietvertrag enthalten sein müssen. Oftmals sind die Mietverträge auch deutlich länger und umfangreicher. Gerade wenn dieser Mietvertrag komplett auf Spanisch ist, lassen Sie sich von der Immobilienagentur und/oder einem Anwalt helfen. Natürlich sollten Sie über jeden einzelnen Punkt in dem Mietvertrag aufgeklärt sein.
Da es auf Mallorca sehr üblich ist, eine Immobilie möbliert zu mieten, sollten Sie in diesem Fall unbedingt auf eine schriftliche Inventarliste bestehen. Hier sollte genau aufgeführt werden welche Möbel, Dekorationsgegenstände, Elektrogeräte, Bettwäsche und Handtücher, Besteck und Geschirr, etc. in der Immobilie vorhanden sind. Im Idealfall ist diese Inventarliste auch mit Fotos versehen, um den Zustand der Objekte zu dokumentieren.
Bitte beachten Sie, dass solche Verträge und Vereinbarungen in Spanien meistens auf jeder einzelnen Seite des Dokuments mit einem Kürzel und am Ende mit der vollen Unterschrift von allen involvierten Parteien versehen werden.
Sobald entsprechend alle schriftlichen Vereinbarungen unterschrieben sind, kann es auch bald losgehen. Auf Mallorca ist es üblich, dass sie als Mieter einer Immobilie die Immobilienagentur (sofern in Anspruch genommen) auch weiterhin als Ansprechpartner während der gesamten Mietdauer behalten. Sie bleiben mit ihnen also im Kontakt für jegliche Fragen und Angelegenheiten die ihr Mietverhältnis anbelangen.