Nebenkosten bei der Anmietung einer Immobilie

Auch beim Mieten einer Immobilie auf Mallorca entstehen einmalige und laufende Nebenkosten. In diesem Artikel verschafft Ihnen der Mallorca Compass Immobilien Guide einen schnellen Überblick. Alle konkreten gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im spanischen Mietgesetz, der “Ley de arrendamientos urbanos“, kurz auch LAU genannt.
Mit folgenden Kosten/Nebenkosten müssen Sie bei der Anmietung einer Immobilie auf Mallorca rechnen:
Provisionen / Honorar für Immobilienmakler
Der Mietmarkt für Immobilien auf Mallorca weist eine ganz besondere Eigenschaft auf im Bezug auf das Honorar für den Immobilienmakler/die Immobilienagentur. Denn dieses Honorar wird von dem Mieter/Mietinteressenten getragen. Die Höhe dieses Honorars kann je nach Immobilienagentur recht unterschiedlich ausfallen. Als Richtwert sollten Sie die Höhe einer vollen Monatsmiete einkalkulieren, manche Immobilienmakler verlangen auch durchaus bis zu 1,7 Monatsmieten.
Dies ist natürlich ein recht beachtlicher Betrag. Hierzu ist allerdings auch zu sagen, dass es auf Mallorca absolut üblich ist, dass ein Immobilienmakler den vollen “after rent service” anbietet. Das bedeutet dass auch über den Abschluss des Mietvertrages hinweg der Immobilienmakler direkter Ansprechpartner für den Mieter bleibt. Somit kann er ihn kontaktieren bezüglich jeglicher Belange, für die er sonst direkt mit dem Vermieter in Kontakt treten würde.
Mietkaution
Bei der Anmietung einer Immobilie auf Mallorca ist es absolut üblich dem Vermieter mit Abschluss des Mietvertrages eine Kaution zu hinterlegen. In den meisten Fällen beträgt die Mietkaution die Höhe von ein bis zwei Monatsmieten. Die Höhe und Fälligkeit der Kaution wird immer im Mietvertrag festgehalten. Laut dem spanischen Mietrecht (LAU) darf der Vermieter nach drei Jahren die Kaution neu verhandeln und festlegen. Diese muss sich dann allerdings weiterhin im Wert von 1 bis 2 Monatsmieten bewegen.
Gemeinschaftskosten und Steuern
Ein eventuell weitere anfallender Kostenpunkt bei der Anmietung einer Immobilie auf Mallorca können anteilige Gemeinschaftskosten sein. Diese richten sich individuell nach jedem konkreten Mietverhältnis. Es kommt also ganz drauf an, ob der Vermieter der Immobilie Sie als Mieter an Gemeinschaftskosten beteiligen möchte, grundsätzlich das Recht dazu hat er.
Hierbei sollten wir zwischen zwei verschiedenen Gemeinschaftskosten unterscheiden. Die einen sind die allgemeinen Kosten, in Spanien auch “gastos generales” genannt. Dies sind die Kosten die sich auf die gesamte Wohnanlage oder das Wohngebäude beziehen und nicht konkret auf die gemietete Wohneinheit. Hier kann es durchaus sein, dass der Vermieter diese Kosten – oder einen Teil davon – auf den Mieter umlegen will. Hier sollten Sie ganz genau drauf schauen, um welche Kosten es sich handelt, um entsprechend eine angemessenes Lösung für beide Seiten zu finden.
Die zweite Art von Gemeinschaftskosten sind die sogenannten “gastos individuales” und umfasst jegliche Kosten, die individuell in der Wohneinheit anfallen. Dies sind Verbrauchskosten wie für Gas, Wasser, Strom, Heizung, etc. Diese werden verständlicherweise in den meisten Fällen von dem Mieter der Immobilie getragen. In vereinzelten Fällen bietet der Vermieter einen monatlichen Fixbetrag für einen Teil der Kosten an. Grundsätzlich sind alle Mietpreise auf Mallorca als Kaltmieten zu betrachten.
Bei der Anmietung einer Immobilie auf Mallorca kann es durchaus auch vorkommen, dass der Vermieter die jährlich anfallende Grundsteuer (IBI) auf den Vermieter umlegen möchte. Ähnlich verhält es sich auch mit den kommunalen Abgaben, wie für die Müllabfuhr, Straßenreinigung, etc. Auch dies ist grundsätzlich legal, doch sollten Sie als Mieter das Gesamtpaket betrachten und schauen, dass sich jegliche dieser umgelegten Kosten im Rahmen halten.