Notartermin auf Mallorca

Endlich haben Sie es geschafft und Sie können Ihre Traumimmobilie auf Mallorca kaufen. Ihr Anwalt und Ihr Makler kümmern sich um die Beschaffung von allen essentiellen Dokumenten.
Welche Dokumente sind für einen reibungslosen Immobilienkauf auf Mallorca unabdingbar?
Diese Frage ist relevant, denn davon hängt es ab, ob Sie neuer Eigentümer Ihrer Immobilie auf Mallorca werden. Folgend klären wir Sie darüber auf, was auf keinen Fall für eine reibungslose Beurkundung einer Immobilie auf Mallorca fehlen darf.
Inhaltsverzeichnis
Ausweispapiere / NIE Nummer
Bringen Sie unbedingt Ihre Ausweispapiere zur Beurkundung Ihrer neuen Immobilie auf Mallorca mit. Für den Kauf einer Immobilie auf Mallorca ist die NIE Nummer (Numero Identidad de Extranjero), also Ihre spanische Steuernummer, essentiell. Ohne diese können Sie keine Immobilie auf Mallorca erwerben. Um Ihre NIE Nummer auf Mallorca kümmert sich entweder Ihr Anwalt, oder Sie können diese in dem „Oficina de Extranjería” beantragen. Wie und wo genau Sie das machen können finden Sie im Mallorca Compass Guide unter dem Punkt NIE auf Mallorca und essentielle Unterlagen dafür.
Spanisches Bankkonto
Für den Kauf einer Immobilie auf Mallorca benötigen Sie ein spanisches Bankkonto. In der Regel kaufen Sie Ihre Immobilie auf Mallorca mit bankbestätigten Schecks von einer spanischen Bank. Das ist auf Mallorca ein Standartprozedere. Auch ist es dadurch viel leichter Ihre monatlichen Gemeinschaftskosten bei einer Wohnung abbuchen zu lassen. Dasselbe gilt auch für die jährliche Grundbesitzsteuer (IBI).
Energiezertifikat
Das Energiezertifikat ist seit 2013 unabdingbar für den Kauf einer Immobilie auf Mallorca. Es definiert die Wärmeeigenschaften einer Immobilie auf Mallorca. Dabei wird bspw. der Aufbau des Mauerwerks, oder die Isolierung der Fenster begutachtet.
Danach ist eine Berechnung möglich, wie viel Energiebedarf erforderlich ist, um die Beheizung oder Kühlung eines Gebäudes zu erzielen und wie viel Energie durch möglicherweise negative Dämmeigenschaften bei der Immobilie auf Mallorca verloren geht. Der Energieausweis auf Mallorca wird von Architekten oder von technischen Architekten ausgestellt.
Zertifikat der Wohnanlage
Bei dem Kauf einer Wohnung auf Mallorca muss das „Certificado de Comunidad“ vom vorherigen Eigentümer vorgelegt werden. Das Zertifikat sagt aus, dass der Vorbesitzer auf dem Laufenden der Gemeinschaftskosten ist und Sie somit keine möglichen Kosten, die noch ausstehen könnten, beim Kauf Ihrer Immobilie auf Mallorca übernehmen.
Das „Certificado de Comunidad“ dient somit auch zu Ihrer Sicherheit. Auch ohne dieses Dokument findet in der Regel ein Wohnungskauf auf Mallorca nicht statt.
Inventarliste
Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca mit Mobiliar erwerben, ist es für Sie als Käufer von Vorteil, den Wert der Möbel auszugliedern bzw. separat zu zahlen.
Dadurch stellt sich für Sie als Käufer einer Immobilie auf Mallorca ein steuerlicher Vorteil dar, da Sie auf das Mobiliar keine Grunderwerbssteuer zahlen müssen, sondern lediglich 4 % des Gesamtwertes der Möbel. Dafür ist es wichtig, dass die Möbel in Form von einer Inventarliste dem Grundbuch (Escritura) hinzugefügt werden. Diese Inventarliste erstellt in der Regel Ihr Immobilienmakler auf Mallorca.
Baugenehmigungen
Beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca, sollte Ihr Anwalt vorab überprüfen, ob alle Baugenehmigungen vorliegen, egal ob es sich um eine Neubau-, oder eine Bestandsimmobilie auf Mallorca handelt. Auch ist es für Sie als Käufer wichtig, dass ggf. Anbauten an dem Haus eingetragen worden sind, sodass Sie eine 100 % legal gebaute und im Grundbuch eingetragene Immobilie auf Mallorca erwerben.
Wer entscheidet zu welchem Notar es geht und wer macht den Termin?
Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca erwerben, muss ein spanischer Notar den Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem (noch) Eigentümer der Immobilie beglaubigen. Ohne die Unterschrift des Notars auf Mallorca können Sie nicht als neuer Eigentümer in das Eigentumsregister (Grundbuch) eingetragen werden. Nach spanischem Recht ist dies erforderlich.
Alle Personen, die im Kaufabschluss involviert sind (alle Verkäufer, Käufer und Hypothekengeber), müssen persönlich anwesend sein oder von einem Bevollmächtigten bei der Unterzeichnung des Grundbuchs vertreten werden.
Als Käufer einer Immobilie auf Mallorca, können Sie entscheiden zu welchem Notar Sie gerne gehen möchten. Hierbei berät Sie gerne Ihr Immobilienmakler oder Ihr Anwalt.
Die Notarkosten, sowie die Eintragung in das Grundbuch, haben Sie als Immobilienkäufer auf Mallorca zu tragen. Grundsätzlich variieren diese Kosten, da sich die Gebühr nach dem Kaufwert der Immobilie richtet. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie dafür einen Gesamtwert von ca. 1 % des finalen Kaufpreises kalkulieren. Höchstwahrscheinlich wird es weniger sein, was für Sie letztendlich erfreulich sein wird.